zurueck auf den platzLiebe Fußballer des SV Geislautern,

wir haben jetzt wieder die Möglichkeit einen eingeschränkten Trainingsbetrieb auf unserer Sportanlage anzubieten. Allerdings gelten hierfür klare behördliche Regeln für die Organisation des Trainings und die Einhaltung der Hygieneregeln. Der DFB hat einen Leitfaden veröffentlicht, der uns die Tür zur Durchführung von Trainingseinheiten wieder öffnet. Diese müssen eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, muss die Sportanlage verlassen und bis auf weiteres zu Hause bleiben.

Die jeweiligen Trainer informieren ihre Mannschaften über die Trainingstage und -zeiten und die einzelnen Trainingsgruppen. Eine Trainingsbeteiligung ohne Rücksprache mit den Trainern ist nicht möglich. Im Laufe der nächsten Woche wird der SVG einen entsprechenden Trainingsplan veröffentlichen.

Das Clubheim und die Dusch- und Sanitäranlagen müssen vorerst geschlossen bleiben. Die Trainer des SVG werden euch über die neuen Vorgaben, Regeln und Hygienevorschriften unterweisen.

Haltet euch bitte an diese Regeln. Seid dankbar, dass dieser erste kleine Schritt zurück zum Mannschaftssport mit Freunden möglich ist.

 

Das wird neu sein:

 

Organisatorische Grundregeln

• Der Vorstand des SVG hat alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter in die behördlichen Vorgaben zum Trainingsbetrieb und der Hygieneregeln unterwiesen.

• Die Trainer unterweisen ihre Trainingsgruppen – im Kinder- und Jugendbereich auch die Erziehungsberechtigten - über die geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften.

• Die Trainer werden von allen Trainingsteilnehmern vorab den aktuellen Gesundheitszustand erfragen.

• Die Trainer werden die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit namentlich zu dokumentieren.

• Eine Platzhälfte (= Kleinfeld) darf maximal von einer Trainingsgruppe mit 5 Personen inklusive Trainer genutzt werden. Die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer Trainingsgruppen an einem Tag bestmöglich vermieden wird.

• Die Trainingsgruppen dürfen die Sportanlage frühestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn über den Haupteingang am Sportplatz betreten.

• Alle Trainingsteilnehmer kommen bereits umgezogen auf das Sportgelände oder müssen sich direkt am Platz umziehen.

• Die Trainingsgruppen sollten nach Möglichkeit bei jeder Trainingseinheit in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen.

• Es muss während der Trainingseinheiten wegen der Abstandsregel auf jegliche Form des Zweikampfes verzichtet werden.

 

Hygienische Grund- und Distanzregeln

• Der SVG wird eine Außentoilette mit Waschbecken und Seife öffnen (Schiedsrichterumkleide) – Diese darf nur einzeln aufgesucht werden.

• Jeder Trainingsteilnehmer muss sich vor und nach dem Training die Hände waschen.

• Keine Begrüßungsrituale, Vermeiden von Spucken und Nasenputzen auf dem Feld, kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.

• In den Trainingseinheiten müssen die Abstandsregeln von 1,50 m eingehalten werden.

• Das Sportgelände ist sofort nach dem Training über den Seitenausgang bei den Umkleiden zu verlassen. Die gemeinsame Nutzung von Umkleiden und Duschen ist vorerst nicht möglich. Das Duschen muss zuhause erfolgen.

• Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training möglichst zu vermeiden – Ausnahme bei Kindern: Nur zur Unterstützung für die Fußballaktivitäten und/oder zum Toilettengang. Für diese Person gelten ebenfalls die organisatorischen und hygienischen Maßgaben.

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