coronaDie neue Rechtsverordnung der Saarländischen Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist nun in Kraft gesetzt und gilt vorerst bis zum 22. März 2021. Sie erlaubt nur den kontaktfreien Trainingsbetrieb für Kinder bis 14 Jahre in einer Trainingsgruppe mit maximal 10 Kindern und 1 Trainer (bis maximal dem jüngeren 2007er-Jahrgang der C-Junioren). Das ist schon mal ein erster positiver Schritt hin zu zurück „Auf den Platz“. Aber: es gibt klare Regelungen einzuhalten. Das kennen wir auch schon aus dem Vorjahr, daher bitten wir alle Trainer und Erziehungsberechtigten um Einhaltung der Regeln. Es sind keine Zuschauer beim Training erlaubt, d. h. Eltern bringen ihre Kinder zum Training und holen sie nach dem Training wieder ab. Die Trainer des SVG sind für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Persönliche Anmeldungen zum Training sind zwingend notwendig, damit die Gruppengrößen eingehalten werden können. Ebenso ist das Führen von Trainingslisten zur Kontaktnachverfolgung Pflicht zur alle. Die Trainer werden gebeten, ihre Trainingszeiten mit Frank Schubert oder Michael Becker telefonisch, auch wegen des Zugangs zur Außentoilette, abzustimmen.

Der Vorstand wird bei der Ortspolizeibehörde beantragen, jeweils eine Trainingsgruppe pro Kleinfeld, halbe Großspielfeldfläche, zuzulassen (wie auch schon nach dem 1. Lockdown 2020). Die Umkleide- und Duschanlagen sowie das Clubheim bleiben bis auf Weiteres geschlossen, d. h. die Kinder müssen schon umgezogen zum Training erscheinen und zuhause duschen. Schnell- oder Selbsttests müssen in den nächsten zwei Wochen nicht nachgewiesen werden.
Lasst uns gemeinsam diese ersten kleinen Schritte machen und abwarten, wie es dann nach dem 22. März aussieht. Der Vorstand bleibt am Ball und wird alle Fußballer des SVG auf dem Laufenden halten.

Danke an alle und bleibt gesund.

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